Rechnungsprüfungsamt
Sicher ist sicher. Das gilt nicht nur in den verschiedensten Lebenslagen, sondern auch für die Funktion des Rechnungsprüfungsamtes in kommunalen Einrichtungen. Auf Basis einer vertrauensvollen, offenen und wertschätzenden Zusammenarbeit stellt es bei den geprüften Stellen die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit des Haushaltsvollzuges fest.
Hauptaufgaben des Rechnungsprüfungsamts
- Prüfung der Jahresabschlüsse
- Prüfung der Gesamtabschlüsse
- Prüfung der ordnungsgemäßen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Aufgabenerledigung
- Prüfung von öffentlichen Vergaben vor Auftragserteilung
- Prüfung von Verwendungsnachweisen und geförderten Maßnahmen
- externe Revision für das Jobcenter Ammerland
- Kassen- und Belegprüfung
Das Wesen der Rechnungsprüfung lässt sich den §§ 153 f. NKomVG entnehmen.
Neben der nachgeordneten Kontroll- und Prüffunktionen in allen Aufgabenfeldern stehen wir den in unserer Zuständigkeit liegenden Einrichtungen beratend zur Seite. Die vorhandenen Kompetenzen und Erfahrungen des Rechnungsprüfungsamtes tragen durch zielorientierte Beratung dazu bei, sowohl wirtschaftlichere als auch zweckmäßige und rechtssichere Ergebnisse zu erreichen.